AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kragl GesmbH, 4040 Lichtenberg, Lichtenbergstr. 67
I) Allgemeines
Für alle Verträge sind ausschließlich die folgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen maßgebend. Abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sämtliche Artikel, die Sonderanfertigungen sind (insbesondere auf Maß produzierte Sonnenschutzartikel, laut Farb- oder Beizmuster gefertigte Produkte etc.) können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
Technische Änderungen dienen der Verbesserung unserer Produkte und können jederzeit vorgenommen werden.
II) Angebote/Preise
An unsere schriftlich erstellten Angebote halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden.
Auf unsere Preise wird die am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuer zum Ansatz gebracht.
III) Vertragsabschluss / Annahme der Bestellung
Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen der des Lieferscheines (Montagescheines) und der Rechnung.
IV) Versand / Liefertermin / Montage
Die Zustellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, frei Haus. Der Versand durch Bahn, Post, Frachtführer oder Spediteur erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Die Überschreitung des Liefer- bzw. Montagetermins berechtigt nicht zur Stornierung des Auftrages. In diesem Fall ist eine mindestens sechswöchige Nachfrist des Auftraggebers mittels eingeschriebenen Briefs zu setzen. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (höherer Gewalt, Verzug der Zulieferer, Betriebsstörungen, Streiks, etc.) , sowie Bauverzögerungen oder bauliche Situationen, welche eine termingerechte Maßabnahme nicht ermöglichen, entbinden uns für die Dauer der Verhinderung von jeder Lieferverpflichtung.
V) Gewährleistung / Schadenersatz
Es werden die Gewährleistungen unserer Zulieferfirmen übernommen.
Bei einem erwiesenermaßen vorhandenen Mangel steht es uns frei, diesen in angemessener Frist entweder durch Ausbesserung oder Lieferung eines Ersatzteiles zu beheben. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz, Zeitvergütung, usw. sind ausgeschlossen.
Die gelieferten Waren sind sofort nach Anlieferung mit der gemäß HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und festgestellte Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere Schadensersatzansprüche – auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand ebenso auf den Papieren vermerkt werden und ein bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen 2 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden, widrigenfalls sämtliche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Für gleichmäßige Farbtönung bei eloxierten bzw. pulverbeschichteten Profilen kann keine Garantie übernommen werden. Geringfügige Abweichungen vom Muster (Farbmuster, Beizmuster, Stoffmuster, etc.) liegen nicht in unserem Bereich, sind kein Reklamationsgrund und müssen anerkannt werden.
Für unsere Produkte aus Holz gilt: Holz ist ein gewachsener Werkstoff. Jeder Stamm fällt in Struktur und Farbe anders aus, selbst innerhalb eines Stammes gibt es Unterschiede. Daher sind naturbedingte Unterschiede kein Reklamationsgrund.
VI) Retouren
Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt. In jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme, auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.
VII) Zahlung
Rechungen sind, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, sofort netto zu bezahlen.
Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungszieles berechnen wir 1,5% Verzugszinsen pro Monat.
Teilzahlungsabmachungen haben nur so lange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlungen pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung tritt Terminverlust in Kraft und der gesamte Restbetrag ist sofort fällig.
An Vertreter oder Erfüllungsgehilfen darf nur gegen Vorweis einer schriftlichen Inkassovollmacht bezahlt werden.
Gegen unsere Forderung findet eine Aufrechnung nicht statt, die Auf- oder Verrechnung ist nur mit solchen Ansprüchen zulässig, die von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
VIII) Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sind. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, wird dieser nur zahlungshalber angenommen. Die Verbindlichkeit gilt erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind und Rückgriff ausgeschlossen ist.
IX) Rücktrittsrecht
Die Kreditwürdigkeit eines Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung und Leistung. Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, unabhängig davon, ob wir in der Lage waren, diese Information schon vor Vertragsabschluß einzuholen, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
X) Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz.
XI) Konsumentenschutz
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, daß die Nichtigkeit eines Teiles unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.
Lichtenberg, 1.11.2022